Die Arbeitsstättenregel (ASR) A23 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Im Rahmen einer Übung wird überprüft, ob eine Evakuierung der betreffenden Bereiche im Gefahrenfall schnell und sicher möglich ist. Auf Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen.
Übung des im Räumungskonzept/Alarm- und Sicherheitsplan hinterlegten Verhaltensempfehlungen.
Die jährliche Evakuierungsübung kann im Umfang eine Komplette Evakuierung oder eine auf einen Teilbereich reduzierte Übung (z.B.: Handhabung Evac-Chair) sein.
nach VDI 4062, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3)
1 | Vorbesprechung für Evakuierungsübung zzgl. Anfahrt |
ca. 60 Minuten
2 | Vorbereitung der Evakuierungsübung, Einweisung des Funktionspersonals (Beobachter, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, etc.) |
ca. 120 Minuten
3 | Durchführung der Evakuierungsübung, Nachbesprechung mit dem Funktionspersonal |
ca. 120 Minuten
4 | Nachbearbeitung der Evakuierungsübung incl. Protokoll-Erstellung |
ca. 120 Minuten