Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heraus gegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten.
Der Arbeitgeber hat demnach die Beschäftigten über Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände sowie das Verhalten im Gefahrfall einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Alle Schulungen werden als "Inhouse-Schulung" direkt bei Ihnen durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.
Alternative: Durchführung als Online-Unterweisung über Microsoft Teams.
Sprechen Sie uns hierfür gerne an.
Vorteile:
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ca. 60 Minuten
Die praktische Feuerlöschübung an unserem Feuerlöschtrainer kann separat hinzugebucht werden:
4 | Praktische Feuerlöschübung an unserem Feuerlöschtrainer (simulierte Brandklassen A und B).
* sofern es die örtlichen Gegebenheiten und das Wetter dies zulassen |
ca. 45 Minuten
Für die theoretische Schulung stellt der Auftraggeber eine geeignete Räumlichkeit und der Schulungsleiter von BfB-Ringwald Beamer, Leinwand und Notebook zur Verfügung.
Die praktische Feuerlöschübung wird mit umweltschonenden Wasser- und / oder CO2-Übungsfeuerlöschern durchgeführt. Der Fire-Trainer arbeitet mit Propangas.
Dazu ist eine befestigte Freifläche von ca. 10 m x 10 m notwendig.
In den Unternehmen und Einrichtungen sind das Arbeitsschutzgesetz (ASG), die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) bekannt.
Im Wesentlichen finden sich die Grundlagen für die Brandschutz-Unterweisungen im Arbeitsschutzgesetz und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“.
In ihnen werden die Arbeitgeber z.B. verpflichtet, für Brandfälle die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
Unser Schulungsprogramm zeigt auf, wie diese Unterweisung erfolgen kann.