Abgleich der objektspezifisch vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen in der Gesamtheit und im Einzelnen auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz und sofern verfügbar mit dem bauaufsichtlich betreffenden Schutzkonzept.
Leistungsphase 1:
Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs, Bestandserfassung vor Ort, Auswerten von übergebenen Bauakten, zusammenstellen der Ergebnisse.
Leistungsphase 2:
Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen, Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
Leistungsphase 3:
Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes, Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr.
Leistungsphase 4:
Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen, Erstellen von Visualisierungen der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.